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Feierabend zum Verschenken

Feierabend zum Verschenken

Das ideale Geschenk für jeden Anlass.

Überraschen Sie Ihre Lieben mit einer schönen gemeinsamen Zeit bei einem gemütlichem Wein-Achterl an unserer Bar, einem Brunch-Vormittag am Wochenende oder einem gemeinsamen Feierabend-Essen.

Die Gutscheinkarten dafür gibt’s im Ströck-Feierabend und in unserer Ströck-Feierabend Bäckerei.

Gutscheinkarte kaufen

Sie erhalten die Karte in allen Ströck-Filialen und Ströck-Feierabend Bäckereien und Restaurants, suchen sich eine unserer Hüllen aus und lassen von unseren MitarbeiterInnen den gewünschten Betrag auf die Karte laden. (mindestens € 5,- / maximal € 200,-)

Und das Beste: die Karte kann jederzeit mit Ihrem Wunschbetrag aufgeladen und somit Abfall vermieden werden.

Gutscheinkarte einlösen

Die Ströck-Gutscheinkarte kann in allen Ströck-Filialen und Ströck-Feierabend Bäckereien und Restaurants für Ihren Einkauf oder Konsumation vor Ort eingelöst werden.

Bei der Einlösung wird der jeweilige Betrag für den Einkauf bzw. die Konsumation abgebucht, der Restbetrag verbleibt auf der Karte.

Diese Gutscheinkarte ist mit einem beliebigen Wert (ab 5 Euro, maximal 200 Euro) aufladbar und in allen Ströck-Filialen und Ströck-Feierabend-Filialen (ausgenommen Online-Bestellungen und Ströck-Veranstaltungen) einlösbar und ab Aktivierung gültig. Die Karte ist nicht personalisiert, frei übertragbar und 2 Jahre ab Aufbuchung des Guthabens gültig. Als Berechtigte:r gilt, wer die Karte vorlegt. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung wird kein Ersatz geleistet. Ein Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst und nicht in bar ausgezahlt. Das aktuelle Guthaben kann an jeder Ströck-Kassa erfragt werden.